Ski- und Snowboardsport sind mit sporttypischen Risiken verbunden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein Verhalten seinem eigenen Können sowie den jeweiligen Schnee-, Gelände-, Sicht- und Verkehrsverhältnissen anzupassen und die Anweisungen der Skilehrer zu beachten.
Die Skischule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Skischule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Skischule für sonstige Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Die Skischule verpflichtet sich zu einer fachgerechten Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Unterrichtsleistungen unter Beachtung der hierfür geltenden Sorgfalts- und Sicherheitspflichten. Sporttypische Risiken können auch bei fachgerechtem Unterricht nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ein bestimmter Lernerfolg oder eine vollständige Unfallfreiheit werden nicht geschuldet.
Vertragspartner ist zum einen Skischule Winterberg Marc Buhl e.K., Fuchshol 1 (Verwaltung), 59955 Winterberg im folgenden „Skischule“ genannt sowie ausdrücklich die buchende Person – egal ob online oder vor Ort – im folgenden „Kunde“ genannt. Ein Kunde kann Leistungen für sich und/oder für Dritte buchen, im folgenden „Teilnehmer“ genannt. Der Kunde steht für die Vertragsverpflichtungen für alle Teilnehmenden ein.
Für Inhalt und Umfang der gebuchten Unterrichtsleistung sind die Leistungsbeschreibung, die Buchungsbestätigung und diese AGB maßgeblich. Ausdrücklich getroffene Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Unverbindliche Kundenwünsche, insbesondere bezüglich einer bestimmten Lehrkraft, sind nur dann geschuldeter Vertragsinhalt, wenn sie von der Skischule ausdrücklich als verbindliche Vereinbarung bestätigt wurden.
Die Buchung der Dienstleistungen der Skischule Winterberg ist sowohl online als auch direkt vor Ort möglich.
Die Darstellung der angebotenen Kurse im Onlinebuchungssystem stellt kein verbindliches Vertragsangebot der Skischule dar.
Der Kunde gibt mit Abschluss des zahlungspflichtigen Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung der Skischule zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt nur dann eine Vertragsannahme dar, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Kommt kein Vertrag zustande, werden bereits eingezogene Zahlungen zurückerstattet.
Bei Vor-Ort-Buchungen kommt der Vertrag mit der abgeschlossenen Zahlung und der Aushändigung des Tickets für den Skikurs (in Form eines QR Codes) durch die Skischule zustande.
Die verfügbaren Zahlungsarten werden vor Ort angezeigt.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Es besteht kein Anrecht auf andere Preise, bspw. durch veraltete Preislisten oder ähnlichem. Es ist möglich Rabattcodes zu nutzen, jedoch besteht kein Anspruch darauf. Es gelten die jeweiligen Rabattbedingungen. Zudem behält sich die Skischule das Recht vor, diese jederzeit zu ändern, anzupassen oder zu streichen.
Es ist möglich – sowohl online als auch vor Ort – Wertgutscheine der Skischule Winterberg zur Zahlung zu nutzen. Reicht der Gutscheinbetrag zur Zahlung nicht aus, so ist die Differenz entsprechend bei Buchung gemäß den oben genannten Bedingungen zu zahlen. Sollte ein Gutschein nicht vollständig eingelöst werden, so verbleibt der Restwert als Betrag auf dem Gutschein. Mit dem gleichen Gutscheincode kann eine weitere Zahlung im Rahmen der Gültigkeit vorgenommen werden.
Die Skischule unterscheidet in 3 Leistungskategorien. Diese sind bei der Buchung durch den Kunden anzugeben. Die Skischule behält sich das Recht vor, die Leistungsgruppe bei Verfügbarkeit anzupassen, wenn ein Teilnehmer unter- oder überfordert ist. Sollte ein Teilnehmer nicht zu einer anderen, besser geeigneten Gruppe wechseln können, behält sich die Skischule das Recht vor, diesen vom Unterricht auszuschließen, sofern die Anforderungen das Können des Teilnehmers übersteigen und der Unterricht damit eine Gefahr für ihn darstellen würde. Folgende Leistungsgruppen gibt es:
Anfänger: Steht das erste mal auf SkiFortgeschritten: Sicheres Bremsen und erste Kurven (Schneepflug), blaue (einfache) Pisten befahrbarExperte: Erste Kurven im parallel Stellung, rote (mittelschwere) Pisten befahrbar
Eine korrekte Einteilung in die Leistungsgruppen ist essentiell für den eigenen Lernerfolg der Teilnehmenden sowie den organisatorischen Ablauf der Skischule. Bei den Angaben handelt es sich um Mindestanforderungen. Sind diese nicht vollständig erfüllt, so ist die vorherige Leistungsgruppe zu buchen. Kann ein Teilnehmer beispielsweise erste Kurven fahren, ist aber noch unsicher beim Bremsen, so ist die Anfänger Gruppe zu wählen. Überforderung eines Teilnehmers führt zu Unsicherheiten und damit verschlechtertem Lernerfolg, Verletzungsgefahr und Demotivation, weshalb die Fortgeschrittenengruppe hier die falsche Wahl wäre.
Bei den Skikursen wird in 3 Alterskategorien unterschieden. Diese müssen bei der Buchung zwingend eingehalten werden. Es gelten folgende Zuordnungen:
3-5 Jahre: Mannis Skikindergarten5-11 Jahre: Skikurse für KinderAb 12 Jahren: Skikurse für Erwachsene
Bei den Snowboardkursen werden Kinder und Erwachsene gemeinsam unterrichtet. Eine Teilnahme ist ab 8 Jahren möglich.
Die vereinbarte Unterrichtsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung und den Regelungen zur Gruppengröße. Bei einer regulären Gruppengröße von mindestens fünf Teilnehmern beträgt die planmäßige Unterrichtsdauer etwa 150 Minuten. Die Angabe ,ca.‘ ermöglicht lediglich geringfügige, sachlich begründete zeitliche Abweichungen. Organisatorische Einweisungen und unmittelbar unterrichtsbezogene Übungen können Bestandteil des Unterrichts sein. Erhebliche Abweichungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für reguläre Gruppenkurse gelten folgende planmäßige Betreuungsrelationen. Gesamtgruppengröße kann bei Einsatz mehrerer Lehrkräfte entsprechend höher sein. Kurzfristige organisatorische Abweichungen sind nur zulässig, soweit Sicherheit, Betreuung und wesentlicher Unterrichtscharakter gewahrt bleiben.
Kinderkurs: 5-8 Teilnehmer pro LehrerErwachsenenkurse: 5-10 Teilnehmer pro LehrerSnowboardkurs: 5-7 Teilnehmer pro Lehrer
Die Gruppenkurse werden mit einer von der Teilnehmerzahl abhängigen Unterrichtsdauer angeboten. Maßgeblich ist die Anzahl der zu Kursbeginn tatsächlich teilnehmenden Personen je Lehrkraft. Es gelten folgende vereinbarte Unterrichtsdauern:
4 Teilnehmer: ca. 2 Stunden3 Teilnehmer: ca. 1,5 Stunden2 Teilnehmer: ca. 1 Stunde1 Teilnehmer: ca. 45 Minuten
Die jeweilige Unterrichtsdauer ist Bestandteil der vereinbarten Kursleistung. Der Kurspreis ist ein einheitlicher Tarif und wird nicht nach Unterrichtsminuten berechnet. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Kurspreises besteht aufgrund der Verkürzung nicht.
Der Treffpunkt für alle Kurse befindet sich Am Waltenberg 67, 59955 Winterberg sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
Im Privatunterricht und bei PrivatPro gelten die oben genannten Altersgrenzen nicht. Die Skischule empfiehlt aber ausdrücklich Kinder und Erwachsene nicht gemeinsam zu unterrichten. Zudem können Ski und Snowboard nicht gemeinsam in einer Unterrichtseinheit unterrichtet werden.
Es sind max. 4 Teilnehmende möglich beim Privatunterricht. Handelt es sich um mehrere kleine Kinder (<5 Jahren) empfehlen wir ganz ausdrücklich eine 1 zu 1 Betreuung, um sowohl die Sorgfaltspflicht unsererseits erfüllen zu können, sowie den bestmöglichen Lernerfolg zu erzielen.
In PrivatPro max. 2 Personen mit dem gleichen Niveau (Wir empfehlen ausdrücklich einen 1:1 Unterricht).
Zeitpunkt, Dauer und Treffpunkt eines Privatkurses und des PrivatPro Unterrichts richten sich nach der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. der individuellen Vereinbarung.
Im Handicap Unterricht gelten die oben genannten Altersgrenzen nicht. Dieser Unterricht richtet sich speziell an Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung. Es sind max. 1 Teilnehmer möglich.
Handicap-Unterricht kann lediglich über die Mailadresse handicap@skischule-winterberg.com oder direkt vor Ort gebucht werden. Zeitpunkt, Dauer und Treffpunkt richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Die Gerätemiete ist – sofern benötigt – nicht im ausgeschriebenen Preis inbegriffen.
Die Skischule behält sich das Recht vor, individuelle Einzelfallentscheidungen zu treffen, wenn es um die Zuteilung zu den einzelnen Leistungsgruppen geht. In diesem Zusammenhang steht die Entscheidung des Skilehrers und der Skischule über der des Teilnehmers bzw. des Kunden. Bei einer möglichen Herab- oder Heraufstufung durch den Skilehrer besteht keinerlei Anspruch des Kunden auf Erstattung, Umbuchung, Änderung etc.
Alle Teilnehmer müssen gesundheitlich und körperlich in der Lage sein, am gebuchten Ski- oder Snowboardunterricht teilzunehmen. Der Kunde hat der Skischule vor Vertragsschluss gesundheitliche oder körperliche Besonderheiten mitzuteilen, soweit diese für die sichere Durchführung des konkret gebuchten Unterrichts wesentlich sind.
Eine Teilnahmezusage für besondere Betreuungs- oder Unterstützungsbedarfe setzt eine entsprechende Bestätigung der Skischule voraus. Die Annahme einer gewöhnlichen Onlinebuchung bedeutet keine Zusage individuell angepasster Betreuung. Hat die Skischule eine besondere Teilnahmevoraussetzung ausdrücklich bestätigt, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
Sollte durch mögliche Einschränkungen keine Teilnahme am regulären Unterricht möglich sein, bietet die Skischule speziellen Handicap Unterricht an. Dies ist im Vorfeld durch den Kunden abzuklären.
Jeder Teilnehmer ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, mit einer für den gebuchten Kurs geeigneten und funktionstüchtigen Ski- bzw. Snowboardausrüstung zum Unterricht zu erscheinen. Die Skischule ist berechtigt, die Teilnahme mit erkennbar ungeeigneter oder defekter Ausrüstung aus Sicherheitsgründen abzulehnen.
Für Kinder (bis einschl. 15 Jahren) besteht während des Unterrichts Helmpflicht. Auch erwachsenen Teilnehmern empfehlen wir ausdrücklich das Tragen eines geeigneten Ski- oder Snowboardhelms.
Sofern für den Unterricht ein Skipass erforderlich ist, ist dieser grundsätzlich vom Teilnehmer selbst zu erwerben und nicht im Kurspreis enthalten, sofern bei der Buchung nichts anderes angegeben wurde.
Die Sicherheit aller Teilnehmer hat für uns höchste Priorität. Die Anweisungen der Ski- und Snowboardlehrer, insbesondere sicherheitsrelevante Anweisungen, sind deshalb zu beachten.
Die Skischule kann Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Teilnahme nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere bei:
Bei Kindern kann ein Ausschluss insbesondere dann erfolgen, wenn trotz angemessener pädagogischer Maßnahmen eine sichere Betreuung des Kindes oder der übrigen Gruppe nicht mehr gewährleistet werden kann.
Diese Regelungen gelten auch, wenn Kinder die Teilnahme am Kurs verweigern und/oder diesen abbrechen. Zudem behält ich die Skischule das Recht vor Kinder aus dem Kurs herauszunehmen, wenn diese durch ihr Verhalten den Ablauf für die gesamte Gruppe verzögern, bspw. bei ununterbrochenem weinen.
Es besteht für die nicht in Anspruch genommene Unterrichtsleistung grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.
Teilnehmer haben sich vor Kursbeginn rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt beim zuständigen Skilehrer bzw. Mitarbeiter der Skischule zu melden. Kinder werden hier entsprechend an die Skischule übergeben.
Nach Kursende sind die Kinder pünktlich am vereinbarten Treffpunkt durch einen Erziehungsberechtigten oder eine zuvor benannte abholberechtigte Person abzuholen.
Diese Regelungen gelten für alle Kinderkurse. Für Kinder bis einschl. 15 Jahren in Erwachsenenkursen gelten diese Regelungen ebenfalls, sofern nicht anders mit den Erziehungsberechtigten vereinbart.
Die Skischule kann vor Kursbeginn die Vorlage eines Kurstickets, einer Buchungsbestätigung oder eines sonstigen Buchungsnachweises verlangen. Kann eine gültige Buchung nicht nachgewiesen werden, kann die Teilnahme bis zur Klärung verweigert werden.
Soll ein Kind den Kurs vorzeitig verlassen, muss die Abmeldung beim zuständigen Skilehrer erfolgen. Die Übergabe erfolgt grundsätzlich nur an einen Erziehungsberechtigten oder eine entsprechend berechtigte Person.
Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, die Skischule vor Kursbeginn über gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, relevante Erkrankungen, Einschränkungen oder sonstige Umstände zu informieren, die für eine sichere Betreuung des Kindes von Bedeutung sein können.
Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung, Ersatz, Nachholung der versäumten Unterrichtszeit oder Teilnahme an einem anderen Kurs.
Dies gilt insbesondere auch bei Verzögerungen durch Verkehr, Stau, Parkplatzsuche, Straßenzustand, Witterungsverhältnisse oder sonstige Umstände im Zusammenhang mit der Anreise.
Wir empfehlen daher ausdrücklich, insbesondere an Wochenenden, Feiertagen und in Ferienzeiten ausreichend Zeit für Anfahrt, Parkplatzsuche, Materialausgabe und den Weg zum Treffpunkt einzuplanen.
GRUPPENKURSEBei verspätetem Erscheinen ist eine Teilnahme am laufenden Kurs nicht mehr möglich. Dies dient insbesondere der Sicherheit, dem ungestörten Ablauf des Unterrichts und der bereits erfolgten Gruppeneinteilung.
PRIVATUNTERRICHT, PRIVATPRO & HANDICAPVerspätet sich der Teilnehmer, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung des vereinbarten Unterrichtszeitraums. Ab einer Restzeit von unter 30 Minuten fällt der Kurs vollständig aus.
Grundsätzlich sind alle genannten Kurse verbindlich und nicht stornierbar. Soweit es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt und für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Online Buchungen.
Kann ein Teilnehmer krankheitsbedingt nicht am gebuchten Kurs teilnehmen, ist eine Erstattung der Kursgebühr bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
Die Krankmeldung muss zwingend per E-Mail an info@skischule-winterberg.com erfolgen. Krankmeldungen über andere Kommunikationswege, insbesondere telefonisch, über soziale Medien, vor Ort im Skischul-Büro oder direkt beim Skilehrer, können für die Erstattung nicht berücksichtigt werden.
Für die Höhe der Erstattung ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail bei der Skischule maßgeblich.
Für die Erstattung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig. Dieses kann gemeinsam mit der Krankmeldung oder bis zu 72h nachträglich per E-Mail eingereicht werden. Erst wenn diese vorliegt, wird die Krankmeldung und damit die Erstattung bearbeitet. Wird das Attest nicht innerhalb von 72h nach Eingang der Krankmeldung nachgereicht, verfällt der Anspruch auf Erstattung. Erfolgt eine Meldung über eine nicht bei der Buchung verwendete Mailadresse, besteht kein Anspruch auf die Erstattung.
Bei mehrtägigen Kursen gelten diese Fristen entsprechend für die noch nicht begonnenen Kurstage. Maßgeblich ist jeweils der Beginn des betreffenden Kurstages. Bereits vollständig oder teilweise in Anspruch genommene Kurstage werden nicht erstattet.
Eine mögliche Erstattung wird auf das bei der Online-Buchung verwendete Zahlungsmittel zurückgebucht. Bei Vor-Ort Buchungen erfolgt die Erstattung via Überweisung. Der Kunde muss der Skischule hierfür die Bankverbindung mitteilen. Bei Wertgutscheinen werden die Codes nur an die Mailadresse der Buchung, also die des Kunden, versendet.
Eine Erstattung ist nur für den Teilnehmer möglich, welcher erkrankt ist. Bucht ein Kunde für mehrere Teilnehmer, findet keine weitere Erstattung für diese statt.
Gebuchte, terminierte Unterrichtsleistungen sind verbindlich. Bei einer Nichtinanspruchnahme aus Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden bleibt der Vergütungsanspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen.
Die Skischule rechnet ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung der für den gebuchten Unterricht vorgesehenen Kapazitäten an, soweit dies gesetzlich geboten ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis entsprechender Umstände unbenommen.
Möchte ein Teilnehmer (ab einschl. 16 jahren) den Unterricht vorzeitig verlassen, muss er sich beim zuständigen Skilehrer abmelden.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist eine vorzeitige Abholung bzw. Abmeldung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine entsprechend berechtigte Person erforderlich.
Für Unterrichtszeit, die aufgrund eines freiwilligen vorzeitigen Verlassens des Kurses nicht in Anspruch genommen wird, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Ski- und Snowboardunterricht findet im Freien statt und ist naturgemäß von Witterung und Schneeverhältnissen abhängig. Schneefall, Regen, Wind, Kälte, eingeschränkte Sicht oder vergleichbare Witterungsverhältnisse stellen grundsätzlich keinen Grund für eine Erstattung dar, sofern der Unterricht aus Sicht der Skischule sicher und sinnvoll durchgeführt werden kann.
Entscheidet sich ein Teilnehmer trotz stattfindenden Unterrichts aufgrund der Witterung gegen eine Teilnahme oder beendet er den Unterricht vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Bei Einschränkungen oder Ausfällen des Liftbetriebs (Schneemange oder geschlossene Lifte) bemüht sich die Skischule, den Unterricht soweit möglich und sinnvoll anzupassen. Die Skischule behält sich das recht vor, den Treffpunkt innerhalb des Skiliftkarussell Winterbergs bei Bedarf, bspw. mangelnder Schneelage, zu ändern. In diesem Fall werden die Kunden schnellstmöglich via Mail informiert. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Stornierung oder Erstattung.
Muss ein Kurs aufgrund von Schneemangel oder geschlossenen Liften vollständig abgesagt werden, erhält der Kunde für die von der Skischule abgesagte Leistung eine Rückerstattung in entsprechender Höhe.
Die Skischule Winterberg ist berechtigt, Kurse aus wichtigem Grund abzusagen oder organisatorisch anzupassen. Dies kann insbesondere erforderlich sein bei:
Soweit möglich, wird zunächst versucht, einen Ersatzlehrer, einen Ersatztermin oder eine andere geeignete Lösung anzubieten. Kann die Skischule die gebuchte Leistung endgültig nicht erbringen, wird der auf die ausgefallene Leistung entfallende Kurspreis erstattet.
Die besonderen Regelungen für Schneemangel und Witterung gemäß § 5.4 bleiben unberührt.
Unterricht durch einen bestimmten Ski- oder Snowboardlehrer muss vor der Buchung ausdrücklich vereinbart werden. Dies ist nur für Privatunterricht möglich. Sollte der Lehrer kurzfristig ausfallen, z.B. durch Krankheit, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Die Skischule teilt den Unterricht einem neuen Lehrer zu. Insbesondere bei mehrtägigen Kursen kann es zu einem Lehrerwechsel kommen.
Für den Onlinekauf von Wertgutscheinen ohne fest vereinbarten Leistungstermin gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird hierüber gesondert belehrt. Die Einlösung von Wertgutscheinen für terminierte Unterrichtsleistungen richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Kursbuchung.
Für Wertgutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen, soweit keine rechtlich zulässige abweichende Vereinbarung besteht. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt nach den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Die Bestimmungen zum Ausschluss der Barauszahlung gelten für regulär erworbene oder freiwillig gewährte Wertgutscheine, soweit gesetzlich zulässig. Sie gelten nicht für gesetzliche Rückzahlungsansprüche des Kunden wegen nicht erbrachter Unterrichtsleistungen. Eine Umwandlung solcher Ansprüche in einen Wertgutschein erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des Kunden.
Durch die Buchung eines Kurses wird kein eigener Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- oder sonstiger Versicherungsschutz des Teilnehmers durch die Skischule begründet. Den Teilnehmern wird empfohlen, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
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